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Blindenführhunde in Kirchengemeinden

Auch blinde Gemeindeglieder besuchen gerne die Gottesdienste und Veranstaltungen ihrer Heimatgemeinden. Dazu benötigen sie die Unterstützung ihrer Führhunde, um sicher und barrierefrei die Kirchen und Gemeindehäuser finden zu können.

Deshalb ist es wichtig, dass sie zusammen mit ihren Hunden Gast sein können bei Gottesdiensten und Veranstaltungen. In seinem Rundscheiben hat Oberkirchenrat Detlev Bierbaum ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Blindenführhunde immer willkommen sind.

https://www.bss-bayern.de/wp-content/uploads/2026/04/RS-ELKB-Blindenhunde-4.pdf


Freizeitenangebot 2026

Liebe Reisebegeisterte,

Sie sind herzlich eingeladen zu unserer Freizeit an den Bodensee und zur Woche der „Bibel-Bruncher“ nach Windischeschenbach.

Wer bei der evangelischen Blinden- und Sehbehindertenseelsorge mitfährt, erkundet gerne in der Gemeinschaft Land und Leute. Dazu gehört auch, über Gott und die Welt ins Gespräch zu kommen, sich auch Ruhe zu gönnen und sich kulinarisch verwöhnen lassen.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

https://www.bss-bayern.de/wp-content/uploads/2026/03/Freizeitenprosp2026-E-Mail.pdf


Schutzkonzept für die BSS verabschiedet

Gemeinsam für Sicherheit und Achtsamkeit

Die Blinden- und Sehbehindertenseelsorge (BSS) in der ELKB hat ein umfassendes Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt fertiggestellt. Ziel ist es, Menschen in allen Bereichen des Gemeindelebens wirksam vor Grenzverletzungen und Übergriffen zu schützen. „Wer einmal sexualisierte Gewalt erlebt hat, trägt oft ein Leben lang an den Folgen. Deshalb ist es unsere Pflicht als kirchliche Einrichtung, hinzu-schauen, zu schützen und vorzubeugen“, betont Pfarrer Gerald Kick. Mit dem nun vorliegenden Schutzkonzept erfüllt die BSS nicht nur die Vorgaben der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, sondern setzt vor allem ein Zeichen für Aufmerksamkeit, Verantwortung und gelebte Fürsorge.

Die Erarbeitung des Konzepts begann mit einer Risiko- und Potentialanalyse. Dabei wurden gemeinsam mit ehrenamtlich und hauptamtlich Mitarbeitenden (Arbeitsgruppe des Leitungsgremiums der BSS) konkrete Gefährdungssituationen identifiziert: Wo besteht ein erhöhtes Risiko für Übergriffe? Welche Schutzmaßnahmen sind nötig und praktikabel?

Ein wichtiger Bestandteil des Prozesses war die Beteiligung der blinden, sehbehinderten und sehenden Mitarbeitenden: Zahlreiche Menschen haben sich mit ihren Perspektiven und Erfahrungen eingebracht. „Für diese Offenheit und die Beteiligung sind wir sehr dankbar“, so die Referentin der BSS, Religionspädagogin Katrin Biendl.

Das nun vorliegende Schutzkonzept umfasst neben klaren Verhaltensregeln auch verbindliche Standards für Schulungen für haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende sowie ein strukturiertes Verfahren für den Umgang mit Verdachtsfällen. Es ist kein einmaliger Abschluss, sondern ein wachsendes Instrument, das regelmäßig überprüft und weiterentwickelt wird.

„Wir wollen, dass die evangelische Blinden- und Sehbehindertenseelsorge ein sicherer Ort für alle ist – ein Ort, an dem Achtsamkeit, Respekt und gegenseitige Verantwortung zum gelebten Alltag gehören“, sagt Kirchenrat Gerald Kick.

Das Schutzkonzept kann auf Wunsch in der Dienststelle der BSS eingesehen werden oder in barrierearmer Version angefordert werden. Auch auf der Homepage der BSS sind alle relevanten Informationen zusammengefasst.


Schutzkonzept der BSS

Vorwort: Christlicher Glaube und sexualisierte Gewalt sind unvereinbar

Sexualisierte Gewalt – sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, sexuelle Belästigung und Grenzüberschreitungen kommen vor – leider auch in der Kirche. Mit dem christlichen Glauben ist das unvereinbar. Es widerspricht all dem, wofür wir als Kirche stehen. Nach christlichem Verständnis besitzt jeder Mensch die gleiche Würde, egal welches Geschlecht, welches Alter, welche Hautfarbe oder welch körperliche oder psychische Verfassung er hat. Menschen im Glauben und Leben zu stärken, Gemeinschaft und Vertrauen zu ermöglichen, das ist unser Ziel. Sexuelle Belästigung, Grenzverletzungen oder sexualisierte Gewalt sind dagegen entwürdigend. Sie sind Ausdruck von Selbstüberhöhung und Machtmissbrauch – sie verursachen Angst, Leid und Zerstörung.

Wir verurteilen sexualisierte Gewalt aufs Schärfste

Es beschämt uns, dass Menschen, die Gemeinschaft, Trost oder Orientierung bei uns gesucht haben, stattdessen ausgenutzt und erniedrigt wurden und sexualisierte Gewalt erfahren haben. Betroffene kämpfen mit den Folgen häufig ein Leben lang. Betroffene im kirchlichen Kontext haben durch ihre Erfahrung oft auch den Zugang zum Glauben als Kraftquelle verloren. Deshalb verurteilen wir sexualisierte Gewalt aufs Schärfste.

Kirche und Diakonie sollen sichere Orte sein

Wir können Vergangenes nicht ungeschehen oder einfach wiedergutmachen. Aber wir können und wollen aktiv Vergangenes aufarbeiten, Betroffene unterstützen und mit ihnen nach neuen gemeinsamen Wegen suchen. Kirche und Diakonie sollen sichere Orte sein. Schutz vor sexualisierter Gewalt geht uns alle an. Denn jeder Mensch hat ein Recht auf ein Leben in Würde und Achtung der körperlichen und geistlichen Selbstbestimmung. Dafür stehen wir als Kirche und dafür setzen wir uns aktiv ein.

Prävention und Schutzkonzept

Für uns ist es sehr wichtig, dass diese Haltung in unserem täglichen Handeln deutlich zum Ausdruck kommt. Aus diesem Grund arbeiten wir an einem Schutzkonzept in dem klare Leitlinien und präventive Maßnahmen beschrieben sind. So gehört es für uns dazu, dass sich alle unsere Mitarbeitenden an einen Verhaltenskodex halten, sich zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt schulen und wissen, wie sie bei einem Verdacht von sexualisierter Gewalt handeln sollen.

Das Schutzkonzept der Blinden- und Sehbehindertenseelsorge in der ELKB

Wir haben entsprechend dem Präventionsgesetz der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) ein individuelles Schutzkonzept erarbeitet, das alle Arbeitsbereiche umfasst. Es sieht u.a. vor:

  • Eine Arbeitsgruppe mit Mitgliedern der BSS (Ehrenamtliche, Hauptamtliche, Religionslehrer) hat eine Risikoanalyse durchgeführt.
  • Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen müssen eine verpflichtende Basisschulung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt absolvieren.
  • Eine Ansprechpersonen als Erstkontaktmöglichkeit hat sich zur Verfügung gestellt.

Leitbild

Jeder Mensch ist nach Gottes Ebenbild geschaffen. Dies verleiht uns Menschen
Würde – unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder
ethnischer Herkunft. In der Blinden- und Sehbehindertenseelsorge innerhalb der
Evangelisch – Lutherischen Kirche in Bayern (BSS ELKB) und all ihren
Wirkungsbereichen wollen wir diese Würde achten. Wir übernehmen
Verantwortung für den Schutz der uns anvertrauten Personen vor grenz-
überschreitendem Verhalten und Übergriffen, vor körperlicher (physischer),
seelischer (psychischer) und sexualisierter Gewalt. Gewalt hat keinen Raum
innerhalb der BSS der ELKB.
Wir wollen allen Menschen, besonders Kindern und Jugendlichen, sichere Räume
bieten, in denen sie Gottes Segen erfahren können. Wir wollen einen sicheren
Rahmen schaffen, in dem Nähe, Gemeinschaft und geteilter Glaube erlebt werden
können.
Wir wissen dabei um die Möglichkeit, dass da, wo Menschen einander begegnen,
auch das Risiko für Verletzungen und Fehler besteht. Diese werden, wenn sie
geschehen, nicht verschwiegen. Wo es zu Grenzüberschreitungen oder gar
Übergriffen kommt, unterstützen wir aktiv den Umgang mit Beschwerden und
Fehlern. Dabei orientieren wir uns an einer Kultur der Achtsamkeit.
In unserem Verhaltenskodex, den alle hauptberuflichen, neben- und
ehrenamtlichen Mitarbeitenden in einer Selbstverpflichtung unterschreiben, wird
deutlich, wie wir dieses Leitbild in unserer täglichen Arbeit umsetzen.
Verabschiedet von der Konferenz der Blinden- und Sehbehindertenseelsorge in der
ELKB am 14.3.2025


Besonderheit „Menschen mit Sehbehinderung“
Für das Verständnis eines sehbehinderten Menschen ist es wichtig sich vorzu-
stellen, wie mein Gegenüber die Welt wahrnimmt. Sehbehinderung bezieht sich
auf ein beeinträchtigtes Sehvermögen, das sich ganz unterschiedlich zeigen kann.
Es reicht von unscharfem Sehen, grauen Schleiern, Flecken oder Einschränkungen
im Gesichtsfeld bis zum totalen Verlust des Sehvermögens. Deshalb werden nur
bedingt die Augen, also Sehreste genutzt. Viele nutzen nur oder vorwiegend zur
Wahrnehmung das Hören oder Fühlen. Andere setzen den Sehrest ein.
Dabei ist zu bedenken, dass diese für den Einsatz manchmal sehr nah auf
Personen zugehen, so dass Abstände oder Blickkontakt für sehende Menschen
ungewohnt sein können. Es kann in diesem Zusammenhang auch zu ungewollten
Berührungen kommen.
Es gibt hilfreiche Hinweise für Begegnungen mit sehbehinderten Menschen, die
beachtet werden sollten.

Hier finden Sie weitere Infos:

https://www.bss-bayern.de/wp-content/uploads/2026/03/Hinweise-fuer-die-Begegnung-mit-sehbehinderten-Menschen.pdf

Verhaltenskodex – Ausgestaltung von Nähe und Distanz

Die Arbeit in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern lebt durch Beziehungen von Menschen miteinander und mit Gott. Unsere Arbeit mit allen Menschen, insbesondere mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen ist getragen von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen.

Diese Haltung findet Ausdruck im folgendem Verhaltenskodex:

1.         Ich trage dazu bei, ein sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld für mir anvertraute Menschen, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schaffen und/oder zu erhalten. Diese Haltung pflege ich auch im Umgang mit Kolleg*innen, mir zugeordneten Mitarbeitenden und Vorgesetzten.

2.         Ich trage dazu bei, alles zu tun, damit durch meine Tätigkeit und meine Kommunikationsform keine sexualisierte Gewalt, Vernachlässigung und andere Formen der Gewalt möglich werden.

3.         Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen der Menschen um mich herum wahr. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham von Gruppenmitgliedern, Teilnehmenden und Mitarbeitenden, sowohl im Gespräch als auch in der körperlichen Nähe.

4.         Ich leiste Assistenz im körpernahen/pflegerischen Bereich nur nach konkreter Aufforderung und unter Beachtung unser beider Grenzen. Was ich aus der Intimsphäre erfahre, fällt immer unter Schweigepflicht.

5.         Ich bin mir meiner besonderen Verantwortung als Mitarbeiter*in bewusst, gestalte einen verantwortungsvollen Umgang in Bezug auf Nähe und Distanz und missbrauche meine Rolle nicht. Ich beachte dabei das Abstands- und Abstinenzgebot  und nutze meine Funktion nicht für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten Menschen.

6.         Meine Kommunikation ist respektvoll und wertschätzend, sowohl im direkten Gespräch, als auch in der Kommunikation im digitalen Raum.

7.         Ich will jedes unangemessene Verhalten anderen gegenüber vermeiden. Ich bin ansprechbar und offen für konstruktive Kritik, wenn anderen an meinem Verhalten etwas Unangemessenes auffällt.

8.         Wenn ich eine Grenzüberschreitung bei meiner Tätigkeit bemerke oder von ihr erfahre, schaue ich nicht weg, sondern wende (ich) mich an die ehrenamtliche Ansprechperson oder an Fachberatungsstellen und lasse mich beraten.

9.         Ansprechperson für die BSS ist: Frau Dipl. Psychologin Regina Klusch

E-Mail: Ansprechperson.bss-bayern@elkb.de,  Telefon:  0175 / 14 71 71 9

10.       Als hauptberuflich Tätige*r werde ich entsprechend dem Interventionsplan meines Trägers vorgehen, wenn ich sexuelle Übergriffe oder strafrechtlich relevante sexualisierte Gewalt wahrnehme.

Ich ……………………………………………………………… (Name, Vorname) nehme diesen Verhaltenskodex zur Kenntnis.

……………………………………………………..                          ……………………………………………………

Ort, Datum                                                               Unterschrift

……………………………………………………………..

kirchliche Dienststelle

Auf der Seite www.aktiv-gegen-missbrauch-elkb.de finden Sie alle Informationen und Ansprechpartner rund um die Präventionsarbeit „Aktiv gegen Missbrauch“ in der ELKB.
In der Blinden- und Sehbehindertenseelsorge in der ELKB war Kirchenrat Gerald Kick für die Erstellung des Schutzkonzeptes verantwortlich.

Das vollständige Schutzkonzept können Sie hier aufrufen und herunterladen:

https://www.bss-bayern.de/wp-content/uploads/2026/03/Schutzkonzept-BSS-2026-01-25-5.pdf

Kontaktmöglichkeiten

Ansprechperson für die BSS ist: Frau Dipl. Psychologin Regina Klusch

E-Mail: Ansprechperson.bss-bayern@elkb.de,  Telefon:  0175 / 14 71 71 9

Als Präventionsbeauftragte der Blinden- und Sehbehindertenseelsorge in der ELKB steht Ihnen Dipl-Religionspädagogin Katrin Biendl (Referentin der BSS) zur Verfügung,
Telefon: +49 175 64 33 973, Email: katrin.biendl@elkb.de

Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt in der ELKB (Telefonsprechstunde, Clearinggespräche und Beratung, Begleitung von Betroffenen):

https://aktiv-gegen-missbrauch-elkb.de/ansprechstelle-fuer-betroffene/

Tel.: 089/5595 – 335
(in der Regel Montag, Dienstag, Donnerstag Vormittag)
E-Mail: ansprechstellesg@elkb.de

Landeskirchenamt
Katharina-von-Bora-Str. 7-13
80333 München

Beschwerdemanagement

Rückmeldungen und Beschwerden werden innerhalb der Blinden- und Sehbehindertenseelsorge wahr- und ernst genommen. Sie sind eine niedrigschwellige Möglichkeit Partizipation zu gestalten und Vorfälle von sexualisierter Gewalt zu melden.

Um die Grundvoraussetzung für gelingende Rückmeldung zu schaffen, begegnen wir uns auf Augenhöhe und nehmen Beschwerden ernst. Wir bagatellisieren sie nicht, sondern gehen den Vorwürfen nach.

Damit alle Menschen, die zu uns kommen die Möglichkeit der Beschwerde haben, stehen in unserer Einrichtung folgende Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung:

• Feedbackbogen und persönliches Gespräch am Ende von Veranstaltungen

• Regelmäßige Feedbackrunden innerhalb bestehender Gruppen und Kreise, sowohl allgemein als auch privat vertraulich.

• Kummerkasten (als E-Mail-Adresse oder spezielle Telefonnummer mit AB. Mit regelmäßiger Sichtung/Abhören, z.B. immer erster Montag im Monat)

Diese Möglichkeiten, eine Beschwerde einzureichen, werden über folgende Wege kommuniziert:

• Hinweis und Kontaktdaten der Ansprechpersonen in unserem Rundbrief in barrierefreier Form (Brailleschrift, Großdruck, E-Mail – Versand)

• Auf der Webseite der BSS: www.bss-bayern.de

• Per Aushang in den Diensträumen der Blinden- und Sehbehindertenseelsorge am Egidienplatz 33, 90403 Nürnberg und nach Absprache mit den anderen Nutzer*innen im Haus in den Veranstaltungsräumen

Umgang mit Beschwerden:

Nach dem Eingang einer Beschwerde bekommt der/die Beschwerdeführer*in immer eine unmittelbare Rückmeldung über den Eingang der Beschwerde und die geplante weitere Vorgehensweise (Prüfung, klärendes Gespräch, Entscheidung über Weiterleitung).

Weiteres Vorgehen:

Jede eingegangene Beschwerde wird sorgfältig geprüft und bearbeitet. Entsprechende Maßnahmen werden ggf. eingeleitet. Am Abschluss eines jeden Beschwerdeverfahrens steht eine abschließende Rückmeldung an den/die Beschwerdeführer*in und ggf. auch an den/die Beschuldigte*n, sofern er/sie eingeweiht war.

Wird die Beschwerde als unberechtigt bewertet, so muss dies dem/der Beschuldigten mitgeteilt werden. Zudem sind ggf. weitere Mitteilungen an andere Personen im Sinne einer Rehabilitation nötig. Wer von einer Beschwerde/ einem Verdacht wusste, muss nun auch von der Klärung erfahren.

Unabhängige Anlaufstelle.help -Für Hilfesuchende, die nicht mit Menschen aus der Kirche sprechen wollen, gibt es diese externe Ansprechstelle, die von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) finanziert wird. Sie ist für Betroffene kostenfrei. Homepage: www.anlaufstelle.help



15 blinde und sehbehinderte Menschen mit ihren Assistent*innen in Passau und Umgebung unterwegs

Abenteuer Baumwipfelpfad – Bericht auf der Homepage des Dekanats Passau

Bildrechte Neumann-Beiler

Das nasse Wetter schmälert nicht das Erlebnis der meditativen Wanderung von Gabi Neumann-Beiler (Mitte) auf dem Baumwipfelpfad.
 
Selbst im Dauerregen bleibt der Baumwipfelpfad in Neuschönau ein Erlebnisziel. Eine Gruppe sehbehinderter und blinder Menschen aus dem Nürnberger Land ließ sich am Mittwoch, 28. Mai vom Wetter nicht abhalten. Nach dem Motto es gibt kein schlechtes Wetter, sondern nur schlechte Kleidung starteten alle mit Abenteuerlust, farbenfrohen Regenschirmen und extra großen Regenponcho für eine Teilnehmerin im Rollstuhl in eine meditative Wanderung, die von spirituellen Impulsen begleitet wurde. Unter der einfühlsamen Leitung von Diakonin Gabi Neumann-Beiler wurde der Natur nicht nur ins Auge geschaut, sondern sie wurde vor allem gehört, gefühlt und erlebt.

Bildrechte Neumann-Beiler

Das Baum-Ei ist ein Highlight der meditativen Wanderung in schwindelnder Höhe.

Die Veranstaltung, organisiert von Diakonin Stephanie Harkort, Landeskirchlicher Referentin für Blinden- und Sehbehindertenseelsorge der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, sowie Kirchenrat Pfarrer Gerald Kick, bot den Teilnehmer:innen eine Woche lang in Passau und Umgebung einen kleinen Urlaub. Dabei standen Gemeinsamkeit und Naturerlebnis im Vordergrund. Dieses gelungene Engagement der Blinden- und Sehbehindertenseelsorge der Landeskirche beweist, dass barrierefreie Erlebnisse und spirituelle Impulse auch bei widrigen Wetterbedingungen möglich und bereichernd sind. Alle Teilnehmenden waren jedenfalls begeistert.

Text und Fotos: Neumann-Beiler

Foto: Gerald Kick

Oben angekommen. Der Nebel sorgt für Gleichberechtigung. Auch die Sehenden können nur die Nähe wahrnehmen.